Die Universität der Künste Berlin gehört zu den größten und vielseitigsten Kunstuniversitäten Europas, an der sich künstlerische Lehre und Praxis sowie wissenschaftlicher Diskurs gegenseitig beeinflussen und das akademische Profil prägen. Mit ihrer über 300-jährigen Geschichte ist sie tief in der Stadt Berlin verankert und ist mit jährlich über 700 Veranstaltungen eine bedeutende kulturelle Impulsgeberin.

Die UdK Berlin vereint ein breites Spektrum an Studiengängen der Bildenden Kunst, Gestaltung, Musik, Darstellenden Kunst und der auf sie bezogenen Wissenschaften. Ihr Profil wird durch das Hochschulübergreifende Zentrum Tanz Berlin und durch das Jazz Institut Berlin ergänzt. Ihren rund 4.500 Studierenden – von denen etwa ein Drittel international ist – bietet sie exzellente Lehre und Forschung und fördert einen kontinuierlichen Austausch zwischen künstlerischer Praxis und wissenschaftlicher Reflexion.

An der UdK Berlin ist in der Zentralen Universitätsverwaltung - Justiziariat - folgende Stelle eines*einer Beschäftigten zu besetzen:

Justitiar*in (m/w/d)

– Entgeltgruppe 13 TV-L Berliner Hochschulen –
unbefristet mit 100% der regelmäßigen Arbeitszeit

Besetzbar: sofort
Kennziffer: 2090/26

Das Justiziariat ist direkt der*dem Kanzler*in der UdK zugeordnet und arbeitet mit allen Bereichen der Zentralen Universitätsverwaltung. Es werden alle rechtlichen Angelegenheiten der Hochschule betreut und das Präsidium, die Fakultäten und die Verwaltung in rechtlichen Fragen beraten.

Aufgabengebiet:

  • Bearbeitung aller rechtlichen Fragestellungen im Hochschulkontext, darunter insbesondere Hochschulrecht, Berufungsrecht, Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht, Schadensersatzrecht und Mahnwesen, öffentliches Haushaltsrecht, Ordnungsrecht, AGG-Recht, Plagiatsverfahren
  • Rechtliche Beratung der Hochschulleitung, Referate, Fakultäten, Serviceeinheiten und sonstigen Organisati-onseinheiten der Universität der Künste Berlin
  • Betreuung von Rechtsstreitigkeiten und Prozessvertretung
  • Erarbeitung schriftlicher Stellungnahmen, Gutachten und Widerspruchsbescheide
  • Entwurf und Prüfung von Rechtsvorschriften der UdK (Richtlinien, Ordnungen, Satzungen)
  • Fertigung von Beschlussvorlagen für die akademischen Gremien
  • Mitwirkung bei Grundsatzentscheidungen

Anforderungen:

  • abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft und zweite juristische Staatsprüfung. In beiden Staatsprü-fungen sollte mindestens die Note befriedigend erreicht worden sein
  • wünschenswert ist eine mindestens zweijährige Erfahrung als Jurist*in, vorzugsweise in einer öffentlichen Einrichtung, idealerweise im Hochschulbereich
  • anwendungssichere Kenntnisse des Hochschulrechts
  • Kenntnisse und Erfahrung in der Anwendung der genannten Rechtsgebiete
  • hohe Selbstständigkeit, Analysefähigkeit und Entscheidungsfähigkeit
  • Serviceorientierung, Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • sehr gute Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit, Eigeninitiative
  • Interesse an der Tätigkeit in einem künstlerischen Umfeld
  • gute Englischkenntnisse (B2-Niveau)
  • gute Deutschkenntnisse (C2-Niveau)
  • Teamfähigkeit


Was wir Ihnen bieten:

  • eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit in einem universitären und künstlerischen Umfeld mit Zugang zu vielfältigen künstlerischen Veranstaltungen aller Disziplinen
  • Möglichkeit der fachlichen Fort- und Weiterbildung
  • zusätzliche Altersversorgung
  • flexible Arbeitszeitgestaltung und mobiles Arbeiten
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • gute Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit öffentlichen Verkehrsmitteln, für die wir ein vergünstigtes Firmenticket des VBB zur Verfügung stellen
  • unter der Voraussetzung von Finanzierungsmöglichkeiten: ERASMUS+ Staff Exchange, ein EU-Mobilitätsprogramm für berufliche Bildung